Achtung Gesetzesänderung
Gemäß
Richtlinie 2006/40/EG darf eine leere (drucklose) bzw. undichte
Klimaanlage zur Lecksuche nicht mit Kältemittel befüllt werden. Die
Werkstatt ist gesetzlich verpflichtet, erst die Undichtigkeit der
Klimaanlage zu beseitigen. Warum? Durch das Leck im System kann das Kältemittel
ungehindert austreten und damit die Umwelt schädigen. Hält sich die
Werkstatt nicht an diese Verordnung, drohen Bußgelder bis 50.000 €
Wir bieten die Lösung:
Dichtigkeitsprüfung
der Klimaanlage mit Reifenfüllgas SECURPNEUS und dem Prüfsatz
Prima-Klima:
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Klimaanlage mit 10 bar SECURPNEUS abdrücken
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Fahrzeug mehrere Stunden stehen lassen und einen eventuellen Druckabfall
am Manometer feststellen. Das Leck mittels Lecksuchspray lokalisieren.
Prüfsatz
Prima-Klima

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